AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
(Nach Empfehlung des Bundesverbandes der Übersetzer und Dolmetscher e.V. (BDÜ)
Geltungsbereich
- Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen Übersetzern und ihren Auftraggebern, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart oder gesetzlich unabdingbar vorgeschrieben ist.
- Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind für den Übersetzer nur verbindlich, wenn er sie ausdrücklich anerkannt hat.
Mitwirkungs- und Aufklärungspflicht des Auftraggebers
- Der Auftraggeber hat den Übersetzer rechtzeitig über besondere Ausführungsformen der Übersetzung zu unterrichten (Übersetzung auf Datenträgern, Anzahl der Ausfertigungen, Druckreife, äußere Form der Übersetzung etc.). Ist die Übersetzung für den Druck bestimmt, hat der Auftraggeber dem Übersetzer einen Korrekturabzug zu überlassen.
- Informationen und Unterlagen, die zur Erstellung der Übersetzung notwendig sind, hat der Auftraggeber unaufgefordert und rechtzeitig dem Übersetzer zur Verfügung zu stellen (Glossare des Auftraggebers, Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen, Abkürzungen etc.).
- Fehler, die sich aus der Nichteinhaltung dieser Obliegenheiten ergeben, gehen nicht zu Lasten des Übersetzers.
Ausführung einer Übersetzung und Mängelbeseitigung
- Der Übersetzer behält sich das Recht auf Mängelbeseitigung vor. Die Übersetzung wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung ausgeführt. Der Übersetzer ist verpflichtet, nach Treu und Glauben zu handeln.
- Mängel in der Übersetzung, die auf schlecht lesbare, fehlerhafte oder unvollständige Textvorlagen oder auf fehlerhafte oder falsche kundeneigene Terminologie zurückzuführen sind, fallen nicht in den Verantwortungsbereich des Übersetzers.
- Der Auftraggeber hat Anspruch auf Beseitigung von möglichen in der Übersetzung enthaltenen Mängeln. Der Anspruch auf Mängelbeseitigung muss vom Auftraggeber unter genauer Angabe des Mangels binnen 2 Wochen nach Eingang der Lieferung schriftlich geltend gemacht werden. Unterschiedliche Auffassungen zum Textstil begründen keinen Mangel. Unterschiedliche Auffassungen zur Terminologie begründen keinen Mangel, wenn der Auftragsgeber dem Übersetzer keine Liste der zu anwendenden Termini vor Übersetzungsbeginn bereitgestellt hat. Für die Nachbesserung anerkannter Mängel ist dem Übersetzer eine angemessene Frist einzuräumen.
Haftung
Der Übersetzer haftet bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit tritt nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten ein. Eine Haftung des Übersetzers für Beschädigung bzw. Verlust beim Versand der vom Auftraggeber übergebenen Materialien ist ausgeschlossen. Der Auftraggeber hat für eine ausreichende Sicherung seiner Daten zu sorgen.
Berufsgeheimnis
Der Übersetzer verpflichtet sich, vom Auftraggeber im Zusammenhang mit dem Auftrag überlassene Informationen und Unterlagen vertraulich zu behandeln.
Vergütung
- Die Vergütung ist innerhalb von 14 Tagen nach Abgabe der Übersetzung fällig. Die Abnahmefrist muss angemessen sein.
- Übersetzungsarbeiten werden nach Umfang und Schwierigkeitsgrad berechnet. Der Umfang der Übersetzung wird anhand der Zeilenzahl / Wortzahl im Quelltext ermittelt, wobei die übersetzte Zeile 55 Anschläge (inkl. Leerzeichen) umfasst. Für manche Arten von Urkunden wird ein Pauschalpreis vereinbart.
- Der Übersetzer hat neben dem vereinbarten Honorar Anspruch auf die Erstattung der tatsächlich angefallenen und mit dem Auftraggeber abgestimmten Aufwendungen (Fax-, Porto- und Telefonpauschalen), sofern sie nicht ausdrücklich in einem Festpreis offeriert wurden. Der Übersetzer kann bei umfangreichen Übersetzungen einen Vorschuss verlangen, der für die Durchführung der Übersetzung objektiv notwendig ist. In begründeten Fällen kann er die Übergabe seiner Arbeit von der vorherigen Zahlung seines vollen Honorars abhängig machen.
Eigentumsvorbehalt und Urheberrecht
- Die Übersetzung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Übersetzers. Bis dahin hat der Auftraggeber kein Nutzungsrecht.
- Der Übersetzer behält sich sein Urheberrecht vor.
Vertragskündigung
Der Auftraggeber kann den Vertrag bis zur Fertigstellung der Übersetzungsarbeiten nur aus wichtigem Grund kündigen. Die Kündigung ist nur dann wirksam, wenn sie dem Übersetzer gegenüber schriftlich erklärt wurde. Dem Übersetzer steht in diesem Falle Schadensersatz für entgangenen Gewinn in Höhe des Auftragswertes zu.
Anwendbares Recht
Für den Auftrag und alle sich daraus ergebenden Ansprüche gilt deutsches Recht.